Komplettschutz
Ist Ihr Gerät defekt, übernimmt WERTGARANTIE für die vertraglich vereinbarten Risiken die Kosten. Wenn Ihr Smartphone, Notebook, Tablet, Ihre Smartwatch oder Ihre Konsole defekt ist, nutzen Sie einfach die schnelle und unkomplizierte Online-Schadenabwicklung über das Kundenportal. Erfassen Sie ganz einfach online Ihren Schaden, schicken Sie Ihr defektes Gerät zum angegebenen Dienstleister, autorisierte Techniker reparieren es und anschließend erhalten Sie Ihr Gerät auf dem schnellsten Weg zurück. Über den Stand der Bearbeitung werden Sie nach der Schadenmeldung kontinuierlich per E-Mail und über das Kundenportal auf dem Laufenden gehalten. Registrieren Sie sich gleich für das WERTGARANTIE Kundenportal oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits über einen Account verfügen.
Bei allen anderen Geräten wenden Sie sich im Schadenfall an den Fachhändler Ihres Vertrauens, bei dem Sie das geschützte Gerät erworben haben, um den Schaden zu melden. Die Schadenabwicklung wird dann unkompliziert und schnell vorgenommen. Sollten Sie zwischenzeitig verzogen sein, finden Sie hier alle WERTGARANTIE Fachhändler in Ihrer Nähe.
Komplettschutz
Im Schadenfall wird Ihre Reparaturrechnung ohne weitere Kosten für Sie übernommen. Bei Mobiltelefonen und Smartphones gibt es in einigen Fällen eine Selbstbeteiligung. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
Komplettschutz
Der gesondert vereinbarte Diebstahlschutz im WERTGARANTIE Komplettschutz deckt den Fall des Diebstahls ab. Sollte das geschützte Gerät gestohlen werden, erhalten Sie eine Kostenbeteiligung. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Wurde Ihr Smartphone, Notebook, Tablet, Ihre Smartwatch oder Ihre Konsole gestohlen, nutzen Sie einfach unsere schnelle und unkomplizierte Online-Diebstahlmeldung über das Kundenportal. In wenigen Minuten können Sie dort Ihren Diebstahl erfassen und die für die Regulierung erforderlichen Dokumente hochladen. Über den Stand der Bearbeitung halten wir Sie nach der Diebstahlmeldung kontinuierlich per E-Mail und über das Kundenportal auf dem Laufenden. Registrieren Sie sich gleich für das WERTGARANTIE Kundenportal oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits über einen Account verfügen.
Erforderlich ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis über die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei. Bei Smartphones ist darauf zu achten, dass in der Strafanzeige und dem entsprechenden Nachweis die IMEI-Nummer des gestohlenen Gerätes vermerkt ist. Zudem sind Sie verpflichtet, unverzüglich nach dem Diebstahl, die mit dem Smartphone gestohlene SIM-Karte sperren zu lassen. Ein Nachweis hierüber ist ebenfalls erforderlich.
Bei Diebstahl des geschützten Gerätes wenden Sie sich bitte unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Diebstahl an den WERTGARANTIE Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder an den Wertgarantie Kundenservice über das Kontaktformular.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Kündigung postalisch, per E-Mail oder online über die Kündigungsformulare einzureichen. Im Sterbefall können Sie die Kündigung direkt über das Online-Formular an wertgarantie.de abschicken oder eine Vertragsübernahme veranlassen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Komplettschutz
Der Komplettschutz gilt für neue und gebrauchte Geräte aus dem Bereich Konsumelektronik. Informationen zu den zulässigen Gerätepreisen finden Sie im Versicherungsschein. Sie sind damit weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus vor Reparaturkosten aller Art geschützt. Den genauen Deckungsbeginn entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten. Wir bieten Ihnen volle Reparaturkostenerstattung bei Gerätedefekten bspw. durch:
inklusive:
Im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und in den Versicherungsbedingungen können Sie alle abgesicherten Risiken einsehen. Diese Dokumente wurden/werden Ihnen vor Abschluss Ihres WERTGARANTIE Schutzes ausgehändigt bzw. per E-Mail zugesandt (bei Online-Abschluss). Sollten Sie Fragen zu den Leistungen Ihres WERTGARANTIE Schutzes haben, stellen Sie uns diese gern über das Kontaktformular.
Komplettschutz
Die Neukaufbeteiligung der WERTGARANTIE ist Ihr Schutz für den „Fall der Fälle“. Sie ist exklusiv im WERTGARANTIE Komplettschutz erhältlich. Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich WERTGARANTIE bereits im ersten Vertragsjahr mit 150 € am Kauf eines Ersatzgerätes! Die Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um 25 € bei Schadenfreiheit. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes am Kauf eines Ersatzgerätes.
Komplettschutz
Die Neukaufbeteiligung ist eine Alternative zur Reparatur, wenn diese unwirtschaftlich oder ganz unmöglich ist. Voraussetzung für den Erhalt der Neukaufbeteiligung ist daher ein abgesicherter (wirtschaftlicher) Totalschaden des im Komplettschutz geschützten Gerätes. Ohne vorangegangenen Totalschaden am versicherten Gerät ist die Neukaufbeteiligung nicht erhältlich.
Komplettschutz
Der Komplettschutz gilt für neue und gebrauchte elektronische Geräte, ausgenommen gewerblich genutzte Geräte. Informationen zu den zulässigen Gerätepreisen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Komplettschutz
Den genauen Beginn Ihres Versicherungsschutzes finden Sie im Versicherungsschein. Auch die Beitragsfälligkeit entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Kostenfreier Sofortschutz besteht ab Antragsdatum, außer bei gebrauchten Mobiltelefonen und Smartphones, die älter als zwölf Monate sind (hier beginnt der Schutz drei Monate nach Vertragsbeginn).
Komplettschutz
Bei allen Geräten der Haushalts- und Unterhaltungselektronik, sowie bei Notebooks und PCs läuft der Vertrag über den Komplettschutz jeweils für zwölf Monate. Bei Mobiltelefonen und Smartphones gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres der Vertrag gekündigt wird.
Komplettschutz
Gewerblich genutzte Geräte können nicht vom WERTGARANTIE Komplettschutz profitieren. Gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt. Geräte, die auch beruflich genutzt werden (z.B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) können geschützt werden.
Teilen Sie Ihre Bankverbindung ganz einfach und schnell über das Kundenportal im Bereich „Meine Daten“ mit. So können wir den Beitragsrückstand und zukünftige Beiträge von der neuen Bankverbindung abbuchen.
Ihre Bankverbindung ändern Sie ganz einfach über das Kundenportal im Bereich „Meine Daten“. In Zukunft buchen wir den Beitrag ihres WERTGARANTIE-Schutzes über die neu hinterlegte Bankverbindung ab. Bitte bedenken Sie, dass es aufgrund des SEPA-Verfahrens ein letztes Mal zu einer Abbuchung über Ihre aktuell hinterlegte Bankverbindung kommen kann.
Ihre Adresse können Sie schnell und einfach über das Kundenportal ändern. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag über eine Adressänderung nicht an eine andere Person übertragen werden kann.
Komplettschutz
Wenn Ihr Komplettschutz noch läuft, das geschützte Gerät aber nicht mehr in Ihrem Besitz ist, können Sie stattdessen Ihr aktuelles Gerät in den Vertrag aufnehmen.
Als WERTGARANTIE Kunde können Sie bei einem Gerätewechsel in nur wenigen Schritten die Gerätedaten ändern. Bitte nutzen Sie das Änderungsformular im Kundenportal, um Ihre Änderungsmitteilung schnell zu übermitteln. Bitte registrieren Sie sich in dem Falle direkt (sofern noch nicht erfolgt) bzw. melden Sie sich im Kundenportal an. Das Formular finden Sie unter "Vertragscenter". Die Möglichkeit der Umschreibung wird im Anschluss von der Fachabteilung geprüft.
Komplettschutz
Wechselt das geschützte Gerät den Besitzer, kann der WERTGARANTIE Komplettschutz weiterhin bestehen bleiben. Natürlich mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Teilen Sie uns in diesem Fall bitte umgehend den Namen und die Adresse des Erwerbers mit, der den Vertrag weiterführen möchte. Der neue Versicherungsnehmer muss einen Übernahmeantrag unterschreiben. Hier finden Sie das entsprechende Formular.
Als WERTGARANTIE Kunde können Sie bei einem Gerätewechsel ganz einfach die Gerätedaten ändern. Im WERTGARANTIE Kundenportal können Sie mit wenigen Klicks die Änderungsmitteilung online übermitteln. Bitte registrieren Sie sich in dem Falle direkt (sofern noch nicht erfolgt) bzw. melden Sie sich im Kundenportal an. Das Formular finden Sie unter "Vertragscenter". Die Möglichkeit der Umschreibung wird im Anschluss von unserer Fachabteilung geprüft.
Mit der 1-Cent-Überweisung werden wir den Regelungen von SEPA gerecht. Im Überweisungstext werden sie auf die Umwidmung einer bestehenden Lastschrift-Einzugsermächtigung hingewiesen oder Sie werden fristgerecht über den Beitragseinzug benachrichtigt. Im Falle der Umwidmungsmitteilung brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Bei der Ankündigung eines Beitragseinzugs bitten wir Sie, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Den Fälligkeitstag und den Betrag finden Sie im Buchungstext.
Die Abbuchung erfolgt von dem Konto, das bei Vertragsabschluss angegeben wurde. Wenn Sie Ihre Bankverbindung einsehen möchten, können Sie dies im Kundenportal unter „Meine Verträge“ selbstständig tun. Unter „Meine Daten“ haben Sie im Kundenportal darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Bankverbindung zu ändern.