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Förderprogramm Digital­bonus­ Bayern | Wensauer Com-Systeme GmbH
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Für was bekomme ich die Förderung?

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Flyer Förderprogramm Digital­bonus­ Bayern PDF (603 KB)

Wer bekommt die Förderung?

Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:

  • Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
  • Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.

Sie können nicht gefördert werden, wenn

  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach dt. Recht vorges. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Welche Kosten kann ich ansetzen?

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone)
  • Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden
  • Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden
  • IKT-Lösungen, die in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen

Wieviel Förderung können Sie erhalten?

Sie können zwischen drei Varianten des Digitalbonus wählen:

Digitalbonus Standard

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit

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Digitalbonus Plus

Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt

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Digitalkredit

Bis zu zwei Millionen Euro zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern

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Wege zur Förderung

Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt. Je nach beantragtem Digitalbonus gibt es unterschiedliche Wege, um die Förderung zu erhalten. Bei den Zuschussvarianten entscheiden die Regierungen über die Förderung. Beim Digitalkredit prüfen die Regierungen die Kosten auf Zuwendungsfähigkeit, über den Kredit selbst entscheidet die LfA Förderbank Bayern nach Einbindung der Hausbanken. Folgende Informationen geben Ihnen einen Überblick zu den Verfahrensabläufen der möglichen Bonusvarianten.

Zuschuss

Mit dem Digitalbonus Standard oder dem Digitalbonus Plus können Sie eine Projektförderung in Form eines Zuschusses bekommen.

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Zuschuss & Kredit

Sie können den Digitalbonus Standard oder den Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Kredit kombinieren.

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Kredit

Mit dem Digitalbonus Kredit erhalten Sie ein zinsverbilligtes Darlehen.

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Antragstellung, Service & Download

Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen? In diesem Fall bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden. Unter Kontakt finden Sie die Kontaktdaten des Ansprechpartners für die zuständige Bezirksregierung von Niederbayern.

Antrag auf Digitalbonus

Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Antragstellung

Service & Download

Fachinformationen zum Förderprogramm. Förderrichtlinie Digitalbonus, Merkblatt Digitalkredit (LfA Förderbank Bayern) u.v.m.

Fachinformationen aufrufen

Kontakt & Anfahrt

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartner der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Regierung von Niederbayern

Profitieren Sie jetzt vom Digitalbonus Bayern


Der Digitalbonus wurde im Oktober 2016 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ins Leben gerufen, um kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) einfach und unbürokratisch zu unterstützen und ihnen die Nutzung digitalisierter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen.
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen.

Flyer Förderprogramm Digital­bonus­ Bayern PDF (603 KB)

Christian Wensauer
Geschäftsleitung
+49(0)8552-97411109

Ansprechpartner für den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie die Kontaktdaten sind unter www.digitalbonus.bayern zu finden.


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