Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Das Förderprogramm ist am 18.10.2016 gestartet. Anträge können bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:
Sie können nicht gefördert werden, wenn
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Nicht gefördert werden:
Sie können zwischen drei Varianten des Digitalbonus wählen:
Digitalbonus Standard
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit
Digitalbonus Plus
Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
Digitalkredit
Bis zu zwei Millionen Euro zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern
Wege zur Förderung
Die bayerischen Bezirksregierungen sind vom Bayerischen Wirtschaftsministerium mit der Programmabwicklung des Digitalbonus beauftragt. Je nach beantragtem Digitalbonus gibt es unterschiedliche Wege, um die Förderung zu erhalten. Bei den Zuschussvarianten entscheiden die Regierungen über die Förderung. Beim Digitalkredit prüfen die Regierungen die Kosten auf Zuwendungsfähigkeit, über den Kredit selbst entscheidet die LfA Förderbank Bayern nach Einbindung der Hausbanken. Folgende Informationen geben Ihnen einen Überblick zu den Verfahrensabläufen der möglichen Bonusvarianten.
Zuschuss
Mit dem Digitalbonus Standard oder dem Digitalbonus Plus können Sie eine Projektförderung in Form eines Zuschusses bekommen.
Zuschuss & Kredit
Sie können den Digitalbonus Standard oder den Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Kredit kombinieren.
Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen? In diesem Fall bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden. Unter Kontakt finden Sie die Kontaktdaten des Ansprechpartners für die zuständige Bezirksregierung von Niederbayern.
Antrag auf Digitalbonus
Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Service & Download
Fachinformationen zum Förderprogramm. Förderrichtlinie Digitalbonus, Merkblatt Digitalkredit (LfA Förderbank Bayern) u.v.m.
Kontakt & Anfahrt
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpartner der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
Der Digitalbonus wurde im Oktober 2016 vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ins Leben gerufen, um kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) einfach und unbürokratisch zu unterstützen und ihnen die Nutzung digitalisierter Prozesse, Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:
Ansprechpartner für den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.
Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie die Kontaktdaten sind unter www.digitalbonus.bayern zu finden.