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Mittwoch, 14. Februar 2024

Wegfall Nebenkostenprivileg

Ab 01. Juli 2024: Kabelfernsehgebühren nicht mehr über Mietnebenkosten abrechnen.

Nebenkostenprivileg und Kabelfernsehen:
Was ändert sich für mich?

Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“) Eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin ist nicht erforderlich.

  • Änderungen bei der Umlage der Kabel-TV Gebühren.
    Bisher hat ihr Vermieter*in über Ihren TV-Empfang entschieden und die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter*innen umgelegt. Aufgrund einer Gesetzesänderung können Mieter*innen nun ab spätestens 1. Juli 2024 ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
     
  • Keine Notwendigkeit einer Kündigung
    Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch. Ihre/Ihr Vermieter*in muss Sie informieren, wann es bei Ihnen soweit ist. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
     
  • Für wen gilt die Änderung?
    Alle Mieter*innen, die in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen, sind von dieser Änderung betroffen.
     
  • Frei Wahl des Fernsehempfangs
    Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah für einen neuen TV-Tarif zu entscheiden. Für z.B. MagentaTV ist lediglich eine bestehende Internetverbindung notwendig.

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Häufig gestellte Fragen zum Nebenkostenprivileg

 

Welche Änderungen gibt es ab spätestens 01.07.2024 bei den Kabel-TV Gebühren und warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Bisher konnten die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter*innen umgelegt werden, auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Dies bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter*innen ab spätestens 01. Juli 2024 ihre Art des Fernsehempfangs frei wählen. Diese Änderung für Kabel-TV wurde umgesetzt, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern und Ihnen als Verbraucher*in eine größere Auswahl an Anbietern und Tarifen zu ermöglichen. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs trat bereits am 01. Dezember 2021 in Kraft, jedoch gilt bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.

Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?
Auf Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich, ob und welchen Betrag Sie aktuell für Ihren Kabel-TV-Anschluss an Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin bezahlen.

Was muss ich als Wohnungseigentümer bzw. Privatmieter im Zusammenhang mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beachten?
Private Wohnungseigentümer wissen in der Regel darüber Bescheid, ob sie als   Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen sog. Sammelinkassovertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, entscheidet die WEG über den weiteren Umgang mit dem Vertrag. Im Rahmen der Gesetzesänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet oder auch in einen sogenannten Einzelnutzervertrag umgewandelt werden können. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts, oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, so laufen die Verträge weiter. Dann müssen alle Wohnungseigentümer auch weiter die Gebühren für den Kabelfernsehanschluss tragen. Bei Weitervermietung der Wohnung ist eine pauschale Weitergabe der Kabelgebühren an die Mieter aber auch in diesem Fall zukünftig ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich mich für keinen neuen TV-Anbieter entscheide?
Wenn Sie sich für keinen neuen TV-Anbieter bis zum 30.06.2024 entscheiden, kann Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal deaktivieren und Sie können kein Kabelfernsehen mehr schauen.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehanschluss?
Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:
DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt
Genießen Sie unabhängig vom Empfang zahlreiche Serien und Filme über MagentaTV

Muss ich meinen Vermieter oder meine Vermieterin bei einer Änderung des TV-Anbieters informieren?
Nein, Sie müssen Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin nicht informieren. Die Umlage über die Nebenkosten ist ab dem 01.07.2024 gesetzlich nicht mehr zulässig und eine Kündigung Ihres Kabelfernsehanschlusses ist nicht notwendig. Wer sicher gehen möchte, kann darüber hinaus dies als Mieter auch dem Vermieter gegenüber noch einmal erklären (unter Berufung auf §71 TKG).

Welche Vorteile ergeben sich für mich durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?
Mit MagentaTV genießen Sie beste Fernsehunterhaltung. Hier steht Ihnen etwa eine riesige Auswahl an Filmen und Serien bei MagentaTV+ zur Verfügung. Darüber hinaus nutzen Sie praktische Funktionen wie z. B. laufende Sendungen neu zu starten, oder ausgewählte Sendungen erneut abzuspielen. Außerdem können Sie Ihre Abos von Streaming-Anbietern bequem mit MagentaTV verbinden.

Kann ich meinen TV-Anbieter jetzt schon wechseln?
Ja, Sie können schon jetzt die Vorteile eines neuen TV-Tarifes nutzen und haben so alle notwendigen Schritte für die Umstellung erledigt.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Zeitpunkt bei Ihnen das Nebenkostenprivileg und damit die Umlage der Kabel-TV Gebühren über die Mietnebenkosten entfällt, spätestens jedoch zum 30.06.2024.
Mit unseren MagentaTV Angeboten können ausgewählte Kunden schon jetzt großartige TV-Unterhaltung 9 Monate für 0€ genießen. Prüfen Sie jetzt Ihre Verfügbarkeit an Ihrem Standort und nutzen Sie MagentaTV auch ohne einen Telekom Internet Anschluss.

Was kann ich tun, wenn das Angebot für mich als Mieter trotzdem nicht verfügbar ist?
Unser Angebot können wir aktuell nur ausgewählten Kunden zur Verfügung stellen. Sie haben Fragen dazu? Dann wenden Sie sich bitte an die Servicehotline 0800 330 0555, unsere Serviceberater besprechen mit Ihnen alle verfügbaren Möglichkeiten an Ihrer Adresse.

Ich habe Rückfragen zu dem Angebot „9 Monate MagentaTV für 0 €“ für Mietende, die vom Wegfall der Kabel TV Pflicht betroffen sind. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte bei allen Fragen, die den Wegfall des Nebenkostenprivilegs betreffen, an unsere Sonderhotline. Diese erreichen Sie unter 0800 330 0555.

Was muss ich tun, wenn ich vom Wegfall der Kabel-TV Pflicht betroffen bin, aber das Aktionsangebot „9 Monate MagentaTV für 0 €“ nicht buchen kann, obwohl ich MagentaTV (ohne Festnetzanschluss) nutzen möchte?
Wenn Sie nachweislich vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs betroffen sind, können Sie diese Schritte befolgen, um MagentaTV (ohne Festnetzanschluss) zu nutzen:

Wählen Sie Ihren Wunschtarif für MagentaTV mit MagentaTV App mit einer Laufzeit von 24 Monaten aus.
Melden Sie sich anschließend mit Ihren Login-Daten im Telekom Kundencenter an und stellen Sie eine Rückrufbitte. Wählen Sie im Formular als Thema einfach „MagentaTV (ohne Festnetzanschluss)“ aus.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und korrigieren Ihr gebuchtes Angebot, sodass Sie MagentaTV 9 Monate kostenlos nutzen können.

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Für eine konkrete Geschwindigkeitsaussage ist immer eine detaillierte Verfügbarkeitsprüfung erforderlich, kommen Sie daher am besten einfach bei uns vorbei und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten. Unser Team steht Ihnen jederzeit für alle Fragen rund um Festnetz und Internet gerne zur Verfügung.

Christopher Eider
Leiter Vertrieb / Fachhandel

 

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Christopher Eider | Leitung Fachhandel
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